Gültig ab dem 15.02.2023
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Plattform www.venus-gruppe.de
- Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der von der Venus-Gruppe Gebäude-Service, Neckarsulm (nachfolgender Einzelunternehmer “Zarko Sevic”) zur Verfügung gestellten Webseite www.venus-gruppe.de (“Plattform”) zur Suche nach Unternehmern für haushaltsnahe Dienstleistungen und Reinigungstätigkeiten in Privathaushalten und Gewerbeeinrichtungen (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) und für die Erteilung von Aufträgen für solche Leistungen (“Reinigungsdienstleistungen, Trockenbauarbeiten, Entrümpelungen, Logistik”) durch Besteller (“KUNDE”) und die Nutzung der Vermittlungsleistungen von Venus-Gruppe. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Venus-Gruppe.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (idF kurz „AGB“) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen, die zwischen Venus-Gruppe und dem Kunden abgeschlossen werden.
Für Unternehmer gilt zusätzlich Folgendes:
Abweichenden, entgegenstehenden, einschränkenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden muss Venus-Gruppe zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden.
- Einholen eines kostenlosen und für den Kunden unverbindlichen Angebots
Das Einholen eines kostenlosen und für den Kunden unverbindlichen Angebots ist der erste Schritt, um Reinigungsdienstleistungen sowie weitere Dienstleistungen von der Venus-Gruppe in Anspruch nehmen zu können.
Dazu klickt der Kunde auf der Website von Venus-Gruppe auf den Button „Angebot anfordern“ oder „Kontakt (aufnehmen)“, um in weiterer Folge die unter „Name und Anschrift“, „Details zur Reinigung bzw. Dienstleistung“ und „Termin und Uhrzeit“ abgefragten Informationen bekannt zu geben und – optional – Bilder des zu reinigenden Objekts hochzuladen. Durch einen Klick auf den Button „Jetzt kostenlos Angebot anfordern“ ist das Einholen eines kostenlosen und für den Kunden unverbindlichen Angebots kundenseitig abgeschlossen.
Der Kunde bekommt sodann eine E-Mail von der Venus-Gruppe an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse übermittelt, welches ein für der Vennus-Gruppe bezüglich des angegebenen Stundensatzes verbindliches Angebot enthält.
Dieses Angebot enthält neben dem verbindlichen Preis pro Arbeitsstunde (inkl. Umsatzsteuer), welcher auch Kosten für Material und Anfahrt mitumfasst, auch eine unverbindliche Schätzung des Arbeitsaufwandes in Stunden (gerechnet für eine Reinigungskraft), die sich auf Basis der Angaben des Kunden und der Erfahrungswerte von der Venus-Gruppe ergibt. Darüber hinaus wird dem Kunden eine „Mindestabnahme“ an Zeitaufwand (Grundsätzlich 2h) genannt.
Der tatsächliche Zeitaufwand für die Reinigungsdienstleistungen kann daher letztlich größer oder kleiner sein als im Angebot geschätzt, jedoch ist die im Angebot angegebene Mindestabnahme jener Zeitaufwand, der dem Kunden jedenfalls in Rechnung gestellt wird, wenn er das Angebot von der Venus-Gruppe annimmt.
Selbstverständlich kann der Kunde – sollte der tatsächliche Zeitaufwand der Reinigungsdienstleistungen die Mindestabnahme nicht erreichen – der Reinigungskraft noch zusätzliche Reinigungsarbeiten anordnen, um die mindestens verrechnete Arbeitszeit voll auszunutzen.
Der die Mindestabnahme übersteigende Zeitaufwand wird im Halbstundentakt verrechnet.
Für den Fall, dass der Kunde Rückfragen zum übermittelten Angebot hat, ist die Venus-Gruppe unter +49 (0)177 3520 162 Mobil oder per Telefon unter +49 (0) 7131 3850 480 telefonisch erreichbar.
- Zustandekommen des Vertrags
Der Kunde muss volljährig (= 18 Jahre alt) sein, um mit der Venus-Gruppe einen Vertrag über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen abschließen zu können.
Venus-Gruppe ist an das per E-Mail an den Kunden übermittelte Angebot 7 Tage lang gebunden.
Zur Annahme des Angebots muss der Kunde zuerst auf den im Angebot von der Venus-Gruppe eingebetteten Button „Angebot bestätigen“ klicken oder den Vertrag unterschrieben zurücksenden. Der Kunde wird dadurch entweder auf die Website von der Venus-Gruppe weitergeleitet und zur Bekanntgabe der von ihm gewünschten Zahlungsart aufgefordert oder bei Angebotserstellung auch unkompliziert gegen 50% des Gesamtbetrags per Überweisung auf das angegebene Konto, um den Auftrag sofort zu Bestätigen. Der kostenpflichtige Vertrag mit der Venus-Gruppe kommt erst zustande, wenn der Kunde auf den Button „Angebot jetzt bestätigen (zahlungspflichtig)“ klickt oder den Vertrag unterschrieben zurücksendet.
Der genaue Termin für die gebuchten Reinigungsdienstleistungen wird zwischen dem Kunden und der Venus-Gruppe einvernehmlich vereinbart, sobald der Kunde das Angebot angenommen hat. Sollte wider Erwarten keine Einigung über einen Termin für die gebuchten Reinigungsdienstleistungen erzielt werden, kann der Kunde den Vertrag kostenfrei und formlos stornieren.
- Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
Alle in Angeboten angegebenen Preise verstehen sich in Euro einschließlich der jeweils gesetzlich gültigen deutschen Umsatzsteuer.
Zur Bezahlung der Reinigungsdienstleistungen bietet Venus-Gruppe folgende Zahlungsarten an:
- EC-/Maestro-Karte
- Kreditkarte (VISA, Mastercard, American Express, Diners Club)
- Apple Pay
- Google Pay
Bei EC-/Maestro-Karten-Zahlung sowie Zahlung per Apple/Google Pay bezahlt der Kunde nach Beendigung der Reinigungsdienstleistungen das offene Entgelt, das auf Basis des verbindlich angebotenen Preises pro Arbeitsstunde und der tatsächlich aufgewendeten Zeit ermittelt wird, unmittelbar per SumUp-Kartenleser, welches die für die Venus-Gruppe tätige Dienstleistungskraft mit sich führt.
Bei Kreditkarten-Zahlung wird das für die Reinigungsdienstleistungen offene Entgelt von der Venus-Gruppe nach Beendigung der Reinigungsdienstleistungen und Legung der elektronischen Rechnung abgebucht.
Die elektronische Rechnung erhält der Kunde – ungeachtet der gewählten Zahlungsart – innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung der Reinigungsdienstleistungen von der Venus-Gruppe per E-Mail übermittelt.
Neben den zuvor genannten Zahlungsarten können Bestandskunden auch die Zahlungsart „Rechnung“ unter den Voraussetzungen einer positiven Bonitätsauskunft (weitere Details zur Bonitätsprüfung können den Datenschutzbestimmungen entnommen werden) sowie der Bezahlung eines zusätzlichen Bearbeitungsentgelts von € 10,- auswählen.
Die Aufrechnung mit Forderungen von der Venus-Gruppe ist dem Kunden – außer im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen von der Venus-Gruppe – lediglich erlaubt, wenn die Forderung von der Venus-Gruppe anerkannt wurde, gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurde oder im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden steht.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat den Erfüllungsgehilfen von der Venus-Gruppe im Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Reinigungsdienstleistungen bzw. weiteren Dienstleistungen Zutritt zu dem zu reinigenden Objekt zu gewähren.
- Widerrufsbelehrung
Lediglich für Verbraucher gilt Folgendes: Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen mit der Venus-Gruppe geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde der Venus-Gruppe (Zarko Sevic, Venus-Gruppe, Gottlieb-Daimler-Str. 40, 74172 Neckarsulm, Deutschland, Tel.: +49 (0)01773520162 oder +49 7131 3850 480, E-Mail-Adresse: info@venus-gruppe.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder ein E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde einen mit der Venus-Gruppe geschlossenen Vertrag widerruft, hat Die Venus-Gruppe dem Kunden alle Zahlungen, die Venus-Gruppe vom Kunden aus diesem Vertrag erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der Venus-Gruppe eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Venus-Gruppe dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Kunde verlangt, dass die Reinigungsdienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde der Venus-Gruppe einen angemessenen Betrag zu zahlen (in den meisten Fällen ist es 1/3 des Gesamtbetrags), der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde Venus-Gruppe von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Reinigungsdienstleistungen bzw. weiteren Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Reinigungsdienstleistungen bzw. weiteren Dienstleistungen entspricht.
- Stornierung von Reinigungsdienstleistungen
Lediglich für Unternehmer gilt Folgendes:
Kunden ist es gestattet, gegen Bezahlung eines Stornoentgelts von einem bereits verbindlich mit Der Venus-Gruppeabgeschlossenen Vertrag zurückzutreten. Dazu genügt eine E-Mail an bzw. ein Anruf bei Venus-Gruppe.
Das Stornoentgelt beträgt:
- € 0,- bei Stornierung mehr als 48 Stunden vor vereinbartem Beginn der Reinigungsdienstleistungen
- € 150,- bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor vereinbartem Beginn der Reinigungsdienstleistungen
- € 300,- bei Stornierung vor Ort im Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Reinigungsdienstleistungen
- Gewährleistung
Für Verbraucher gilt Folgendes:
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Für Unternehmer gilt Folgendes:
Der Kunde hat das gereinigte Objekt unverzüglich, längstens aber binnen 2 Werktagen, nach Beendigung der Reinigungsdienstleistungen auf Mängel der Reinigungsdienstleistungen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel der Reinigungsdienstleistungen hat der Kunde Der Venus-Gruppe binnen 2 Werktagen ab Untersuchung unter Bekanntgabe von Art und Umfang der Mängel bekannt zu geben. Versteckte Mängel der Reinigungsdienstleistungen sind unverzüglich, längsten aber binnen 2 Werktagen nach ihrer Entdeckung zu rügen.
Die Mängelrüge hat schriftlich unter Beilage von Fotos, auf denen die Mängel der Reinigungsdienstleistungen erkennbar sind, zu erfolgen. Wird eine Mängelrüge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht erhoben, so gelten die vorgenommenen Reinigungsdienstleistungen als vom Kunden genehmigt.
Die Beweislastumkehr des § 477 BGB gilt nicht, so dass der Kunde stets das Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt der Beendigung der Reinigungsdienstleistungen zu beweisen hat.
- Haftung
Der Venus-Gruppe haftet nicht für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachte Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung von der Venus-Gruppenach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Venus-Gruppe oder seine Erfüllungsgehilfen jeweils zu vertreten haben.
Für Unternehmer gilt zusätzlich Folgendes:
Eine Haftung für vertragsuntypische Schäden, Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und reine Vermögensschäden, ist – außer bei Vorsatz – ausgeschlossen.
Der Kunde hat das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen. Darüber hinaus verjähren Schadenersatzansprüche des Kunden binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
- Datenschutz
Datenschutz ist der Venus-Gruppe äußerst wichtig. Venus-Gruppe sichert dem Kunden einen sensiblen Umgang mit allen personenbezogenen Daten zu, die der Kunde an der Venus-Gruppe übermittelt. Venus-Gruppe beachtet alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben (nationale Datenschutzgesetze, europäische Datenschutzgrundverordnung und jedes andere anwendbare Datenschutzrecht).
Venus-Gruppe wird die personenbezogenen Daten des Kunden insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder Dritten sonst wie zur Kenntnis bringen. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten des Kunden sind in den Datenschutzbestimmungen von der Venus-Gruppe geregelt.
- Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Die Korrespondenz zwischen Venus-Gruppe und dem Kunden erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
- Salvatorische Klausel
Lediglich für Unternehmer gilt Folgendes:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Klausel, die der unwirksamen Klausel nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.
- Anwendbares Recht
Auf alle Verträge über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen bzw. weiteren Dienstleistungen zwischen mit Venus-Gruppe und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des IPR bzw. des UN-Kaufrechtsübereinkommens Anwendung. Im Falle der Anwendbarkeit des Art 6 Nr. 1 Rom I-VO über Verbraucherverträge führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass dem Kunden der ergänzende Schutz durch zwingende Bestimmungen des Verbraucherstaatrechts entzogen wird.